Allgemeine Geschäftsbedingungen

Von:

Fotografie by Patrick Switkowski
handelnd unter der Marke Sweet Moments Photography
(Sweet Moments Wedding Photography / Sweet Moments Newborn Photography)

Inhaber:
Patrick Switkowski

Stand: Januar 2026

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I. Geltung / Allgemeines

1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Aufträge, Angebote, Leistungen und Lieferungen zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber. Sie gelten als vereinbart, sobald der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich widerspricht.

Maßgeblich ist ergänzend der individuelle Auftrag, wie er insbesondere im jeweiligen Angebot oder Auftragsformular schriftlich festgehalten ist.

2. Es gelten ausschließlich diese AGB. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

3. Lichtbilder im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Werke, unabhängig von der technischen Herstellungsart oder dem Medium (digital, analog, gedruckt oder elektronisch gespeichert).

4. Der Fotograf ist berechtigt, die vertraglich geschuldeten Leistungen selbst oder durch qualifizierte Dritte zu erbringen.

II. Urheberrecht und Nutzungsrechte

1. Dem Fotografen steht das ausschließliche Urheberrecht an sämtlichen im Rahmen des jeweiligen Auftrags erstellten Lichtbildern gemäß Urheberrechtsgesetz (UrhG) zu.

2. Urheberrechte sind nicht übertragbar. Der Fotograf räumt dem Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht an den gelieferten Lichtbildern ein, ausschließlich für private bzw. vertraglich vereinbarte Zwecke. Eine kommerzielle Nutzung, Weitergabe an Dritte oder Übertragung von Nutzungsrechten bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

3. Jegliche Veränderung oder Weiterbearbeitung der Lichtbilder (z. B. Composings, Montagen, Filter, KI-Bearbeitung oder sonstige elektronische Eingriffe) ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen zulässig.

4. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars.

5. § 60 Abs. 1 UrhG wird ausdrücklich abbedungen, soweit gesetzlich zulässig.

6. Der Fotograf ist berechtigt, bei jeder Nutzung der Lichtbilder als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung begründet Schadensersatzansprüche.

7. Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial im hochauflösenden JPG-Format. Die Herausgabe von unbearbeiteten Rohdateien (RAW) ist ausgeschlossen. Eine Archivierung oder dauerhafte Speicherung der Bilddaten ist nicht Bestandteil des Auftrags und erfolgt – sofern überhaupt – ohne Gewähr.

8. Der Fotograf ist berechtigt, die erstellten Lichtbilder unentgeltlich für eigene Werbezwecke (z. B. Website, Social Media, Portfolio, Wettbewerbe, Drucksachen) zu nutzen. Berechtigte Interessen des Auftraggebers, insbesondere Persönlichkeitsrechte, werden angemessen berücksichtigt. Auf Wunsch kann die Werbenutzung einvernehmlich eingeschränkt werden.

III. Vergütung / Eigentumsvorbehalt / Ausfallhonorar

1. Das Honorar wird als Stunden-, Tages- oder Pauschalhonorar zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer berechnet. Nebenkosten (z. B. Reise-, Übernachtungs-, Spesen-, Modell-, Studio- oder Materialkosten) trägt der Auftraggeber. Gegenüber Verbrauchern werden Endpreise inklusive Mehrwertsteuer ausgewiesen.

2. Rechnungen sind innerhalb von sieben (7) Tagen ohne Abzug fällig. Der Auftraggeber gerät spätestens vierzehn (14) Tage nach Zugang der Rechnung in Zahlungsverzug.

3. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die Lichtbilder im Eigentum des Fotografen.

4. Überschreitungen der vereinbarten Aufnahmezeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, oder auf Wunsch des Auftraggebers, werden zusätzlich vergütet. Wartezeiten gelten bei Zeithonoraren als Arbeitszeit.

5. Mit Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von dreißig Prozent (30 %) innerhalb von fünf (5) Tagen fällig. Erst nach Zahlungseingang gilt der Termin als verbindlich reserviert. Erfolgt kein Zahlungseingang innerhalb von 5 Werktagen, ist der Fotograf berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; die Terminreservierung entfällt.

Bei Stornierung nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist gilt:

* Einbehalt der Anzahlung

* ab 6 Monate vor dem Termin: 50 % des Basishonorars

* Ab 1 Monat vor dem Termin oder bei Nichterscheinen: 100 % des Basishonorars

Ausgenommen sind Todesfälle von Angehörigen ersten Grades oder nachgewiesene schwere Erkrankungen des Brautpaares; in diesen Fällen verbleibt die Anzahlung beim Fotografen.

6. Reklamationen hinsichtlich Stil, Bildauffassung oder künstlerischer Gestaltung sind ausgeschlossen, sofern keine ausdrücklichen Weisungen vereinbart wurden. Änderungswünsche werden gesondert berechnet. Bereits begonnene Arbeiten sind voll zu vergüten.

IV. Bearbeitungs- und Korrekturschleifen

1. Die künstlerische und technische Bearbeitung der Lichtbilder erfolgt nach dem individuellen Stil und Ermessen des Fotografen. Stil, Farbgebung, Kontrast, Bildschnitt und Retusche sind wesentliche Bestandteile der kreativen Leistung.

2. Im Leistungsumfang ist eine (1) Korrekturschleife enthalten. Änderungswünsche sind gebündelt, konkret und schriftlich innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach Übergabe der ersten Bearbeitungsfassung mitzuteilen.

3. Als Korrekturen gelten ausschließlich angemessene Anpassungen (z. B. Helligkeit, Kontrast, Farbton, Bildausschnitt). Grundlegende Stiländerungen, Neuinterpretationen, zusätzliche oder aufwendige Retuschen sowie das Entfernen oder Verändern von Objekten oder Personen gelten nicht als Korrekturen und bedürfen einer gesonderten Vergütungsvereinbarung.

4. Nach Ablauf der Korrekturschleife oder der Frist gilt das Werk als abgenommen. Weitere Änderungswünsche werden gesondert berechnet.

5. Eine Weiterbearbeitung oder Fortsetzung der Bearbeitung durch Dritte, insbesondere andere Fotografen oder Bildbearbeiter, ist unzulässig.

6. Fotomontagen, Composings oder sonstige Veränderungen dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen veröffentlicht werden. Bei Verstößen behält sich der Fotograf urheberrechtliche Schadensersatzansprüche ausdrücklich vor.

V. Location Permission / Nebenpflichten

1. Der Auftraggeber versichert, dass für den vorgesehenen Aufnahmeort sämtliche erforderlichen Betretungs-, Nutzungs- und Fotogenehmigungen vorliegen.

2. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der Nutzung oder des Betretens zu prüfen, und übernimmt keine Haftung, sofern der Zutritt ganz oder teilweise verweigert oder nachträglich eingeschränkt wird.

3. Wird der Zutritt verweigert, ist der Fotograf – soweit zumutbar – berechtigt, die Leistungen an einem alternativen Ort fortzuführen. Entstehende Mehrkosten oder Verlängerungen trägt der Auftraggeber.

4. Ist eine Durchführung aufgrund fehlender Genehmigungen nicht oder nur wesentlich eingeschränkt möglich, bleibt der Anspruch auf 100 % der vereinbarten Vergütung als Ausfallhonorar bestehen.

5. Der Auftraggeber stellt den Fotografen von sämtlichen Ansprüchen Dritter, Buß- oder Strafgeldern frei.

VI. Verpflegung und Pausen

Bei Buchungen mit einer Einsatzdauer von mehr als sechs (6) Stunden stellt der Auftraggeber dem Fotografen eine angemessene Verpflegung sowie alkoholfreie Getränke zur Verfügung.

Alternativ ist der Fotograf berechtigt, eine angemessene Pause zur Selbstverpflegung einzulegen. Hierdurch entstehende Unterbrechungen gelten nicht als Leistungsstörung oder Lieferverzug.

VII. Krankheit, Leistungsstörung und Lieferzeit

1. Kann der Fotograf den vereinbarten Termin aufgrund von Krankheit oder höherer Gewalt nicht wahrnehmen, informiert er den Auftraggeber unverzüglich. Der Fotograf ist berechtigt, einen qualitativ gleichwertigen Ersatzfotografen zu stellen.

2. Ist dies nicht möglich, gilt der Vertrag als einvernehmlich aufgehoben; bereits geleistete Zahlungen werden vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.

3. Im Krankheitsfall kann sich die Lieferzeit entsprechend verlängern. Dauert die Erkrankung länger als sechs (6) Wochen, wird die Finalisierung durch eine qualifizierte dritte Person sichergestellt. Hieraus entstehen keine Minderungs- oder Schadensersatzansprüche.

4. Lieferverzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers (z. B. Auswahl, Freigabe) verlängern die Lieferzeit entsprechend.

VIII. Haftung

Der Fotograf haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit uneingeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden. Für Datenverluste oder technische Defekte haftet der Fotograf nur im vorgenannten Rahmen.

IX. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO verarbeitet. Es gilt die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung.

X. Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Fotografen.

3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.